ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


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Andreas Unterberger (Reform mit Gebühren: Fr, 02.10.2015, 15:20)
Regel 15: Wahl durch alle Seher und Hörer

Das dritte Drittel wird in geheimer Wahl von allen Zahlern einer Rundfunkgebühr gewählt. Sie wählen nach dem D’Hondt-System aus Listen, die von mindestens 500 Wahlberechtigten fünf Tage vor der Wahl eingebracht worden sind.