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Andreas Unterberger (Öffentlich-rechtlich: Mo, 06.11.2017, 11:21)
Der ORF und die Daten aus dunkler Quelle

Der ORF hetzt geschäftsschädigend gegen jene Firma, die Schwedenbomben herstellt. Dabei kann diese überhaupt nur deshalb weiterproduzieren und in Österreich Arbeitsplätze sichern, weil sie in der Insolvenz vor einigen Jahren durch ausländische Kapitalgeber und die Meinl-Bank gerettet worden ist. Jetzt aber stellt es der ORF als besonders schlimm hin, dass seither quasi eine Urgroßmutter der Schwedenbomben auf einer karibischen Insel sitzt.

Na und, kann man da nur sagen? Seien wir doch über die Rettung und Sanierung froh! 

Aber auch weit darüber hinaus ist die Rolle des ORF mehr als dubios, der bei einem Netzwerk linker internationaler Zeitungen mitmacht, die Millionen Daten auswerten, die offensichtlich aus dunklen Quellen stammen, die durch Datendiebstahl oder Hacker aus einem internationalen Anwaltsbüro in diese Redaktionen geflossen sind.

Dabei erregt man sich sonst gerne über jede kleinste Verletzung des Datenschutzes, etwa wenn eine Firma die Daten ihrer Kunden gespeichert hat. Man erregt sich auch laut über angebliche (oder wirkliche) russische Hacker und Datendiebe - besonders wenn man glaubt, diesen ein Naheverhältnis zu Donald Trump anhängen zu können. Sehr heftig hat der ORF in den letzten Monaten auch gegen das von der Polizei erbetene Sicherheitsgesetz polemisiert. Das wirkt jetzt besonders absurd. Denn damit nehmen ORF&Co für sich in Anspruch, über dem Gesetz zu stehen, mehr Rechte als Polizei und Richter zu haben. Selbst darf man sich offensichtlich elektronische Daten auf jedem beliebigen Weg beschaffen, ohne dass jemand kritische Fragen zu stellen hat. Die Behörden hingegen sollen selbst im Kampf gegen schwerste Kriminalität und selbst nach richterlicher Genehmigung nicht zu solchen Methoden greifen dürfen. Ein verlogener Doppelstandard.

Eigentlich müsste darüber hinaus die Medienaufsichtsbehörde umgehend prüfen, ob ein von Zwangsgebühren lebender Sender nicht gegen das Gesetz verstößt, wenn er Gebührengelder nicht für den gesetzlich vorgesehenen Zweck verwendet, sondern sich als Privatdetektiv betätigt - der noch dazu das Pech hat, mit offenbar illegalen Methoden Menschen zu jagen, die nichts Illegales begangen haben.