ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


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Jedes Kommissionsmitglied, aber auch jeder Wahlberechtigte der zweiten Kurie darf im Lauf eines Kalenderjahres von einem Sender höchstens zweimal interviewt werden.

Erläuterung

Wer diese Regel einmal verletzt, ist von der Kommission zu verwarnen, und beim zweiten Mal durch eine Zweidrittelmehrheit auszuschließen.



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