ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


Rubriken

Archiv

Die Kommission wählt mit mindestens 7 Stimmen einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Dem Präsidenten untersteht ein Sekretariat mit maximal 4 Mitarbeitern im A-Status und 4 im B-Status zu. Bis zu dessen Wahl amtiert der Älteste, der alle zwei Wochen eine Wahl ausschreiben muss. Nach sechs Wochen genügt für die Wahl die relative Stimmenmehrheit.



Ich will die Datenschutzerklärung lesen.

Kommentar senden