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ORF2, Di, 22.07.2014, 20:58 | Andreas Unterberger

Das erste Wort in den ZiB-Schlagzeilen zur knapp vor der Sendung erfolgten Verurteilung eines deutschen Gewalttäters war „Kritik“. Dabei war in der ganzen Sendung am Spruch des Gerichts nur der Anwalt des (noch nicht rechtskräftig) Verurteilten und eine Dame zu hören, die uns mit der seltsamen Bezeichnung „Juristin“ vorgestellt worden ist.

Wer googelt, bekam bei dieser Frau lauter Hinweise, welche die „Hofrätin in Ruhe“ von der Abtreibung über die Wehrpflicht bis zur Hymne als hundertprozentige Vertreterin der SPÖ-Standpunkte zeigte. In ihrer linken Gesinnung ist wohl auch der einzige Grund zu finden, warum der ORF ausgerechnet eine pensionierte Verfassungsrechtlerin zu einem Strafrechtsurteil befragte (wo es überhaupt nicht um die Verfassung ging).

Selten hat ein Strafgericht so einen eindeutigen Belastungszeugen wie in diesem Fall. Der ORF hat sich jedoch darüber mokiert, dass die Staatsanwaltschaft nur „einen einzigen“ Belastungszeugen hatte. Wobei in Wahrheit auch zahllose andere Polizisten – die aber eben nicht auf diesen Mann angesetzt waren – den unglaublichen Terror des linken Blocks bei seinem Terror bezeugten. Dieser die ganze Innenstadt in Angst versetzende Block war der ZiB hingegen überhaupt keiner Erwähnung wert.

Es kam also die vom ORF so groß vorgestellte „Kritik“ einzig von den Grünen, unbedeutenden Funktionären und dem linken SPÖ-Flügel; bis auf einen – immer denselben – Abgeordneten hielt sich ja die ganze Kanzlerpartei wohlweislich zurück. Die Zustimmung von FPÖ und ÖVP zum Strafurteil war dem Privilegiensender hingegen nur eine kurze Erwähnung wert und das Schweigen des Teams Stronach und der Neos überhaupt keine.

Das Ganze war ein neues Musterbeispiel, wie der ORF aus einer eigentlich verschwindenden Minderheit publizistisch eine Mehrheit machte. Er macht es zwar fast immer, aber selten so krass.

PS: Dass die Berichterstattung online noch viel einseitiger war, sei zumindest erwähnt.