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Andreas Unterberger
 

Die Kommission wählt mit mindestens 7 Stimmen einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Dem Präsidenten untersteht ein Sekretariat mit maximal 4 Mitarbeitern im A-Status und 4 im B-Status zu. Bis zu dessen Wahl amtiert der Älteste, der alle zwei Wochen eine Wahl ausschreiben muss. Nach sechs Wochen genügt für die Wahl die relative Stimmenmehrheit.