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Florian Theiner
 

In einer Woche wird der ORF in einem Jahresbericht wieder wortreich begründen müssen, warum er es verdient, mit satten 600 Millionen Euro aus Rundfunkgebühren subventioniert zu werden.

Vor kurzem hat nun einer der renommiertesten Medienrechtler des Landes, Michael Kogler, die letzten zehn Jahresberichte des ORF analysiert – und vernichtend beurteilt: 

  • Der ORF darf aus dem ganzen Kalenderjahr zwei beliebige Musterwochen auswählen. Dem ORF gelinge es trotzdem nicht, „unter 52 Kalenderwochen zwei Wochen mit einer größeren Anzahl eindeutiger Belege aus verschiedenen Sendungskategorien ausfindig zu machen“.
  • Deshalb sollen US-Serien wie „Monk“ oder „The Dome“ angeblich den öffentlich-rechtlichen Qualitätsanspruch untermauern;
  • die „Millionenshow“ würde zum Bildungsauftrag beitragen;
  • „Thema“ sei in Bausch und Bogen eine „Informationssendung“ und
  • die Übertragung der Fußball-Bundesliga würde „zu sportlicher Betätigung anregen“.

Kogler kommt zum Ergebnis, dass der ORF „wenigstens alle zwei Tage“ anspruchsvolle Sendungen im Hauptabend zeige.

Was die Sache besonders brisant macht: Michael Kogler ist im Hauptberuf stellvertretender Leiter der Medienabteilung im Bundeskanzleramt.

Eine ausführlichere Analyse der Untersuchung gibt es im "Standard".