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Werner Grotte
 

Nachdem die Höchstrichter vom Verfassungsgerichtshof am Freitag zu Mittag vor versammelter Presse ihr Erkenntnis bezüglich Wahlwiederholung kundgetan hatten, sah die Berichterstattung via ORF-Radionachrichten so aus: Um 14.00 vernahm man zunächst die üblich einschläfernde Stimme von Noch-Präsident Heinz Fischer, der irgendwas mit „demokratischem Rechtsstaat, der zum Glück hervorragend funktioniert“ faselte.

Danach kam SPÖ-Bundeskanzler Christian Kern zu Wort, der vorsichtig verschnupft etwas von „demokratischem Rechtsstaat, der zum Glück hervorragend funktioniert“ faselte. Danach hörten wir ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, der fast im gleichen Wortlaut den VfGH-Entscheid begrüßte, der nur zeige, „wie hervorragend unser Rechtsstaat doch funktioniert“.

In den 15.00 Nachrichten kam dann VfGH-Präsident Gerhart Holzinger zu Wort, der noch die fachlich-sachlichsten Worte zur Urteilsfindung fand, hernach durfte gar der vorläufige „Leider nein“-Bundespräsident Alexander Van der Bellen sprechen, der versuchte, den Entscheid klein zu reden und sich selbst gut zuredete.

Stellungnahmen jener Partei, die es geschafft hatte, diesen historischen Vorgang überhaupt erst möglich zu machen, nämlich der FPÖ und ihres Parteichefs HC Strache, hörte man in den ORF-Nachrichten erstmalig erst um 16.00 Uhr, also vier Stunden nach der Verkündung der Sensation.

Schlimmer geht es in Sachen Vernebelung ja gar nicht mehr. Und vor allem: Was heißt hier „zum Glück funktionierender Rechtsstaat“? All jene, die hier salbungsvoll via Staatsfunk diese Floskel missbrauchten, hatten nicht nur seit Jahren wohlwollend akzeptiert, dass bei der (Brief-)Wahl – in der Regel zu ihren Gunsten – geschlampt worden war. Nicht zuletzt muss ja auch die Wiener Gemeinderatswahl in der Leopoldstadt wiederholt werden.

All jene hätten es auch billigend in Kauf genommen, wäre ein Alexander Van der Bellen allen Unregelmäßigkeiten und möglichen Schwindeleien zum Trotz Bundespräsident geworden. „Schlechte Verlierer“, „I-Tüpferl-Reiter“, „Geldverschwender“, „chancenlos“ und ähnliches musste sich die FPÖ in Politik und Massenmedien anfänglich nach der Anfechtung vorwerfen lassen. Zu Unrecht, wie wir jetzt wissen. Denn der VfGH ist die oberste Instanz in dieser Republik. Allem Gesinnungsterror der GutmenschInnen aller Couleurs zum Trotz.

Jene Politiker, die jetzt den „funktionierenden Rechtsstaat“ preisen, hätten diesen ohne VfGH-Erkenntnis liebend gern als solchen akzeptiert und weitergeschlampt wie bisher.

Man kann der FPÖ, die zwar nicht ohne Eigennutz, aber ganz im Sinne genau jenes  „Rechtsstaates“ gehandelt hat, nur dankbar sein. Der zuletzt bei der Bundespräsidentenwahl völlig überzogene Unfug mit den immer mehr werdenden und immer schlampiger ausgezählten Briefwahlkarten - speziell bei zu erwartenden, knappen Ergebnissen - wird nun aufhören müssen.

Altersheime oder Spitäler, wo alle Wahlkarten mit demselben Stift und derselben Handschrift ausgefüllt worden sind, Moscheen, in denen der Imam für seine Gemeinde Wahlkarten anforderte und diese dann auch gleich zentral ausfüllte, womöglich gar im Gegenzug für Subventionen der Stadt Wien – solche und ähnliche Vorgänge sind schon lange bekannt und vielfach auch nachgewiesen.

Wenn es je einen Grund gegeben hat, den „demokratisch funktionierenden Rechtsstaat“ mit allen Mitteln zu hinterfragen, dann war es die Wahlanfechtung der FPÖ. Selbst wenn dabei ein paar allzu bequeme eigene Wahlbeisitzer, die in ihren Gemeinden halt nicht unangenehm auffallen wollten, nun Schwierigkeiten bekommen. Ohne Schwierigkeiten verteidigt man keinen funktionierenden Rechtsstaat.