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Kritischer Gebührenzahler
 

§1 Abs (3) des ORF-Gesetzes: Der Österreichische Rundfunk hat bei Erfüllung seines Auftrages die Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und die Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit von Personen und Organen des Österreichischen Rundfunks, die mit der Besorgung der Aufgaben des Österreichischen Rundfunks beauftragt sind, zu gewährleisten.

Die Herrn Christian Kern und Tarek Leitner waren 2015 gemeinsam auf Urlaub (Interview mit Tarek Leitner in TV-Media vom 14.6.2017). Wenn also jemand mit dem späteren Bundeskanzler vorher auf Urlaub war und ihn dann im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer der wichtigsten Sendungen vor einer Nationalratswahl interviewt, so verstößt das eindeutig gegen das Gesetz.

Der Journalist kann in einer solchen Situation weder objektiv noch unabhängig Fragen stellen, zumal offenbar sogar die Kinder miteinander durch den gemeinsamen Schulbesuch befreundet sind. Hier existiert eine Nähe, die neben der Gesetzesverletzung auch jeglicher journalistischen Ethik widerspricht!