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SimpliFan
 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat vor dem Handelsgericht Wien im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen SimpliTV eingebracht. Es geht um unzulässige Vertragsklauseln und kostenpflichtigen telefonischen Kundendienst.

Das Urteil vom 18.12.2017 (nicht rechtskräftig) gibt dem Kläger zur Gänze Recht. Es ist noch nicht im RIS eingepflegt, kann aber bereits eingesehen werden.

Dabei handelt es sich nur um die Spitze des Eisbergs. Die juristische Aufarbeitung des grundlegenden Problems steht noch bevor.