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Rumpelstilzchen
 

Die Redaktionen der Talksendungen bemühen sich insbesondere, AfD-Vertreterinnen kein Forum für ihre Zwecke zu bieten. Je nach Thema ist es aber von Fall zu Fall nötig, AfD-PolitikerInnen selbst zu Wort kommen zu lassen. „ 

Dieser unfassbare Text stammt vom ersten deutschen Fernsehen auf seinem offiziellen Twitter-Account zu einer Sendung „Hart aber Fair“, wo der AfD-Politiker Uwe Junge eingeladen worden ist.

Ach, wie großzügig vom mit rund 8 Milliarden Euro jährlich vom Gebührenzahler zwangs-subventionierten Staatsfunk in Deutschland. Er gewährt der demokratisch drittstärksten Partei des Landes, bei ausgewählten Themen sogar selbst zu Wort kommen zu dürfen! Welch unermessliche Großzügigkeit!

Man kann aber auch sagen: Welch verrückte Ansicht zu Demokratie und Meinungsfreiheit aus der Twitter-Feder von öffentlich rechtlich hochsubventionierten Haltungsjournalisten! Eigentlich unfassbar.

Da die AfD in Deutschland das Pendant der FPÖ in Österreich ist, werden wohl die 30 Prozent Linken zu so einer haarsträubenden Aussage zustimmend nicken. Den restlichen 60-70 Prozent, welche die Bedeutung von „Meinungsfreiheit“ und die Bedrohung eines Staatsfunks a la DDR verstehen, greifen sich an den Kopf ob solch einer Formulierung und der politischen Absicht, die dahinter steckt.

Nun könnte man sagen, das ist nur in Deutschland passiert. Die Parallelen zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland und Österreich erlauben die berechtigte Annahme, dass die heimischen Redaktionen von Talksendungen sehr ähnlich denken und ticken.

Auch wenn die Leiterin der Zuschauerredaktion des ersten deutschen Fernsehens, Sabine Knott, noch am 1. Juli einen Tweet dazu verfasste, worin sie sich dafür entschuldigt und betont, dass beim ERSTEN für alle Parteien dieselben Standards gelten, lässt dieser Tweet doch sehr tief blicken, welches Demokratieverständnis, welch enges Korsett für Meinungsfreiheit und welch asymmetrische Behandlung einer nicht-linken-Partei in deutschen öffentlichen Rundfunkanstalten Realität sind.

Parteipolitische Neutralität ist eine Existenzbedingung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wird vom Rundfunkgesetz auch vorgeschrieben. Wenn sich politisch einseitige Haltungsjournalisten und Redaktionen ungestraft darüber hinwegsetzen können, fällt jedenfalls auch die Existenzgrundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Zwangsgebührenfinanzierung weg.