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Simon Kräuter
 

Wer erinnert sich noch, wie hat uns der ORF damals im Herbst 2018 doch seine panikartige Bestürzung aufgedrängt hat, als der damalige Innenminister Herbert Kickl sinnierte, "kritischen" Medien gegenüber nur das Notwendigste an Information aus seinem Ressort zukommen zu lassen! Experten wurden ins Feld geführt, die uns, die Zielgruppe des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrags, belehrten, daß Kickls Vorhaben, welches er übrigens ausdrücklich im Rahmen der Gesetze umsetzen wollte, einen  "Angriff auf die Medienfreiheit" darstellt, der "das Recht der Bevölkerung verletzt" und ein "Problem nicht nur für Journalisten" darstellt.

Der "Standard" und der durch ORF-, AK- und Stadt Wien-Einschaltungen gespeiste "Falter" sollten von Kickls Weisung getroffen werden; klar, daß der große staatliche Gesinnungsbruder den beiden "Privatmedien" schützend, d.h. manipulierend zur Seite sprang und bewußt selektiv nur jene zu Wort kommen läßt, die es als Angriff auf die Demokratie darstellen, wenn ein unliebsamer Minister der Meinung ist, Journalisten sollen ihre Arbeit gefälligst selbst erledigen, und sie ihnen nicht auch noch abnimmt. Die wie bestellt wirkenden Meinungen der ausgewählten Experten lagen denn auch prompt vor und wurden uns vom ORF lehrreich als unumstößliche Fakten angedient. 

Auch der Bundespräsident erhielt vom ORF damals eine Bühne, um uns seine tiefe Betroffenheit über die "Diskriminierung von Medien" vorzutanzen. Besonders in Erinnerung bleibt vom Herbst 2018, daß es laut ORF-Experten ausdrücklich "das Recht der Bevölkerung verletzt", wenn Ministerien Medien mit Informationen unterversorgen.

Sprung ins Jahr 2020: Der scheidende Innenminister Peschorn verabschiedet einen Erlaß, wonach die Nennung von Herkunft und Religion von Straftätern bei polizeilichen Pressemeldungen ab sofort nur mehr sehr eingeschränkt möglich ist.

Reaktion des ORF (https://orf.at/stories/3150063/): Eine nüchterne Feststellung über 18 Zeilen, daß die betreffende Weisung nun eben erlassen wurde. Ein Minister im Österreich des Jahres 2020 verbietet tatsächlich ausdrücklich die grundsätzliche Herausgabe von Informationen durch seine Behörde an die österreichischen Medien - und nichts passiert! Kein Aufschrei, keine Experten, kein Bundespräsident, keine "Verletzung des Rechts der Bevölkerung auf Information". Mediale Veröffentlichung von Herkunft und Religion von z.B. Messerstechern und Vergewaltigern in Zukunft also nur dann, wenn die Behörde geneigt ist zu entscheiden, diese Informationen wären für uns relevant.

Neben dem Arbeitsmarkt, dem Wohnungsmarkt, der Qualität der Schulen und der persönlichen Sicherheit im öffentlichen Raum fällt nun also auch ein Teil der Pressefreiheit der Bedingungslosigkeit der Immigration, der sich alles, aber auch alles zu beugen hat, zum Opfer.