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Werner Reichel
 

Was die Corona-Linie des ORF stützt, wird aufgeblasen. Möglichst groß. Wenn hingegen etwas den Regierungs-ORF-Corona-Narrativ stört, lässt man Luft raus, framt, deutet um, hält die Sache klein oder kehrt sie ganz unter den Teppich.

Das Verwaltungsgericht Wien hat jetzt das polizeiliche Verbot einer FPÖ-Veranstaltung Ende Jänner in Wien regelrecht zerpflückt. Der ORF ignoriert das sensationelle Gerichtsurteil weitgehend. Auf orf.at findet man nichts darüber und in der ZiB1 wird die Geschichte hinten in einem Kurzbeitrag versteckt und in der ZiB2 in den Kurzmeldungen verramscht.

Der Bericht in der ZiB1 ist völlig belanglos, schon zu Beginn versucht Sprecher Tarek Leitner ihn mit Gemeinplätzen und Phrasen zu zerschwurbeln. Völlig ignorieren kann der ORF das Urteil nicht, es gibt schließlich (noch) die lästigen Alternativmedien mit einer mittlerweile beträchtlichen Reichweite, die solche Themen aufgreifen. Etwas völlig auszublenden, kann deshalb – man denke etwa an die Silvesternacht von Köln – in die öffentlich-rechtliche Hose gehen.

Deshalb sendet der ORF einen Feigenblatt-Beitrag, der zwar nicht näher auf die Urteilsbegründung eingeht, dafür aber gleich drei kritische Reaktionen enthält. Von der Polizei, vom Gesundheitsministerium und dem linken Justizallerlei-„Experten“ Heinz Mayer.

Der Grund dafür liegt in der sensationellen Urteilsbegründung. Das Verwaltungsgericht kritisiert nämlich nicht nur das polizeiliche Verbot, sondern vor allem auf welchen schwammigen Grundlagen dieses Verbot erfolgte. Und da kommen das Gesundheitsministerium und der Wiener Gesundheitsdienst schlecht weg. Hier ein paar Auszüge aus dem Gerichtsurteil, das der ORF trotz seiner gesetzlich verankerten Informationsauftrages nicht veröffentlicht:

„Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter ‚FallzahIen‘, ,Testergebnisse‘, ,Fallgeschehen‘ sowie ,Anzahl an Infektionen‘. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht.“

„Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten, ,bestätigten Fälle‘ die Erfordernisse des Begriffs ,,Kranker/Infiziertet"' der WHO.“

„Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für ,Kranke/Infizierte‘ falsch.“

„Insgesamt ist bezüglich der „Information“ des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien und der darauf fußenden Begründung des Untersagungsbescheides festzuhalten, dass zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen.“

Dem grünen Gesundheitsminister geht diese Kritik offenbar so wie seinem Haus-und-Hof-Sender, dem ORF, am Allerwertesten vorbei. Sein Ministerium lässt dem Linksfunk ausrichten: „Das Ministerium trifft Entscheidungen ausnahmslos auf Grundlage der Gesetze gestützt auf die Expertise von Fachexperten (…)“

Diese lächerliche Nullaussage strahlt der ORF auch noch unkommentiert/-hinterfragt aus, gibt sich damit zufrieden. Der Linksfunk vermittelt dem Zuseher: Das Demo-Verbot hat eh gepasst, schließlich gibt es im Gesundheitsministerium ja „Gesetze“ und „Fachexperten“ (Was ist die nächste Steigerungsstufe? Superfachexperte, Fachexpertenspezialist, Megaexperte … ). Nur um das Verwaltungsgericht Wien macht sich der ORF Sorgen, dort laufen schon die Alu-Hüte herum.

Wie gesagt, was nicht in die große ORF-Corona-Erzählung passt, wird kleingehalten oder ignoriert. Dass auch die meisten anderen Mainstreammedien wenig bis nichts über das Urteil berichtet haben, macht die Sache nicht besser. Schließlich hängen sie, wie der ORF, am Tropf der öffentlichen Hand.