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Andreas Unterberger
 

Ununterbrochen redet und schreibt der ORF von "ÖVP-Attacken" und "ÖVP-Angriffen auf die Justiz". Und jedes Mal ist es eine Lüge. Denn es gibt weit und breit keine ÖVP-Angriffe auf die Justiz, sondern nur auf einen - zum Glück - sehr kleinen Teil der Justiz, nämlich die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die noch dazu keineswegs die Unabhängigkeitsgarantien der Verfassung hat. Ansonsten ist lediglich Kritik an der Justizministerin zu finden, weil sie diese Behörde bisher in Schutz genommen hat, die schwere Delikte nicht verfolgt, wenn sie hauptsächlich von SPÖ-Akteuren begangen werden.

Daraus Angriffe auf die Justiz im Allgemeinen oder gar den Rechtsstaat im Allgemeinen zu machen, ist eine der - wie immer in der Politik - erlaubten, wenn auch miesen Lügen und Untergriffe der Opposition. Dem ORF ist aber die eigenständige Verbreitung von Lügen  per Gesetz nicht erlaubt. Vor allem wenn diese Lüge ja auch gleich Kritik an der Verfassung mit der dort stehenden Unabhängigkeit der Richter (aber eben nicht der Staatsanwälte!!) zu unterstellen versucht.

Diese Verallgemeinerung ist zwar ein demagogisch geschickter Trick der Opposition, sie ist aber genauso falsch und verlogen, wie wenn man die Kritik an einer Inszenierung zur "Angriff auf die Staatsoper" oder die "Kultur" als Ganzes hochjubelt. Oder wenn man die Kritik an einem über den Gehsteig fahrenden Radfahrer zur Kritik "an den Radfahrern" generell ummodelt. Oder die Kritik an einem sadistischen Lehrer zur Kritik an der Institution Schule insgesamt.