ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


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T. Freiherr
 

Der "ZiB2-Mitarbeiter Armin Wolf" soll am 03.05.2023 um 11:26 h gepostet haben, dass er die Kritik über "ein angeblich drohendes Meinungsmonopol" für "pure Polemik" hält (Quelle).

Tatsache ist, dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im Beschluss zu Ro 2020/15/0021-3 vom 16.03.2022 unter Rz 8 formuliert hat

"Die ORF-Programme können derzeit - [...] - nur verschlüsselt empfangen werden."

Das steht im Einklang mit den öffentlich zugänglichen Informationen, die nicht nur vom ORF selbst, sondern auch von allen anderen Medien und sogar von Arbeiterkammer, Verein für Konsumenteninformation und Sozialministerium verbreitet wurden.

Die Allgemeinheit und auch der VwGH sind also der Meinung, dass der Antennenempfang von ORF TV-Programmen nur noch verschlüsselt im Bouquet eines Privatanbieters möglich ist. Es handelt sich um eine Fehleinschätzung, wie aus dem Digitalisierungskonzept der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde KommAustria hervorgeht (z.B. Spruchpunkt 4.3.7 im Bescheid KOA 4.200/15-034).

Diese Falschinformation gesteht der ORF mittlerweile sogar selbst ein. Er hat - erst nach der obzitierten Beschlussfassung des VwGH - auf seiner Web-Präsenz folgenden Hinweis ergänzt

"ORF1 und ORF2 sind unverschlüsselt und ohne Registrierung empfangbar."

Dem ORF ist es also gelungen, die Meinung der Allgemeinheit und auch die des VwGHs derart zu manipulieren, dass die Rundfunkteilnehmer für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren den Eindruck hatten, dass sie für den Antennenempfang unbedingt ein Gerät von (und eine Registrierung bei) einer (indirekten) Tochterfirma des ORF benötigen. Ihnen wurde suggeriert, dass Kauf und Vertragsabschluss unvermeidlich seien.

Und viele haben diesen Eindruck noch heute, denn mit dieser schmalen und klammheimlich ergänzten Richtigstellung kann nicht wirklich korrigiert werden, was der Allgemeinheit wochenlang in einer Großkampagne eingetrichtert wurde.

Aus meiner Sicht ist die gegenständliche Betrachtung frei von Polemik; sie ist vielmehr ein objektiver Nachweis dafür, dass ein Meinungsmonopol nicht erst droht, sondern bereits seit Jahren etabliert ist.

PS: Diese Sachlage begründet natürlich auch einen schwerwiegenden Anfangsverdacht für eine unlautere Geschäftspraktik (und somit eine strafrechtlich relevante Betrugshandlung), mit der die kommerziellen Produkte und Dienstleistungen des ORF-Tochterunternehmens beworben wurden. Mehr als 300.000 Neukunden konnten unter dem Einfluss der Falschinformationen gewonnen werden. (Staatsanwaltschaften und Konsumentenschützer interessiert das offensichtlich nicht.)

Und schließlich haben die unter dem Meinungsmonopol verbreiteten Fake News noch einen weiteren Aspekt: Die Information über die Empfangsmöglichkeit der unverschlüsselten Signale ist notwendige Voraussetzung für die Anwendung des Rundfunkgebührengesetzes, also die Grundlage für die Vorschreibung von Rundfunkbeiträgen (-"gebühren"). Das hat die GIS in einem Rechtsstreit erkennen müssen; und das dürfte wohl der Hauptgrund dafür sein, dass der ORF nach mehr als fünf Jahren dann doch mit der Wahrheit rausrückt – heimlich, still und leise.