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Der Gewerkschaftsdoyen

Online, Di, 09.12.2014, 09:11 |

Mit der Schlagzeile "Gewerkschaftsdoyen Ruhaltinger gestorben", würdigte ORF.at gestern den verstorbenen, ehemaligen Zentralbetriebsrat der Voest, OÖ. Landesobmann des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Oberösterreich, ehemaligen Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, SPÖ-Abgeordneter uvm.
Natürlich darf auch für den Verstorbenen der edle Grundsatz gelten 'de mortuis nil nisi bene' und völlig ironiefrei auch die Unschuldsvermutung.
'Unschuldsvermutung'? Nun, diese bezieht sich nicht auf die sagenhafte Ämterkumulierung des SPÖ-/Gewerkschaftsfunkionärs und auch nicht auf das Milliarden-Grab für den Steuerzahler, zu welchem sich die damals verstaatlichte Voest unter seiner 'Führung' als 'Betriebskaiser' entwickelte (Hannes Androsch bezeichnete ihn nicht zufällig als 'Voest-Generaldirektor').
Die in den letzten Jahren tendenziös und gezielt strapazierte Unschuldsvermutung bezieht sich für Franz Ruhaltinger vielmehr auf eine etwaige Mitwisserschaft in den größten Wirtschaftsskandalen der zweiten Republik - Voest-Intertrading, Noricum und Lucona-Skandal - in deren Sumpf zahlreiche, prominente SPÖ-Gewerkschafter und -Politiker wie Leopold Gratz und auch Karl Blecha verstrickt waren und in dessen dunklen Umfeld es auch prominente Tote(!) gegeben hat, wie einen Heribert Apfalter, einen Herbert Amry und auch Hugo Michael Sekyra, deren Tode nie vollständig geklärt oder als Suizid eingestuft wurden und die allesamt in diese Vorgänge involviert waren.
Ob Ruhaltinger von all diesen dunklen Machenschaften etwas gewusst hat, kann nicht geklärt werden, es wurde auch nie untersucht. Allerdings wäre es für einen ORF angebracht gewesen, das edle Attribut 'Doyen' - etwa für eine angesehene Persönlichkeit - gegen den Begriff 'umstritten' zu ersetzen. Erstens haben ORF-Redakteure viel Übung in Verwendung des Begriffs 'umstritten', hauptsächlich wenn es um Persönlichkeiten oder Anliegen des 'politischen Gegners' geht, zweites würde es der Objektivität näher kommen als eine reine Huldigung.