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Rechte EU-Rebellen in Dänemark

Online, Di, 29.12.2015, 04:28

Zum wiederholten Male liest man auf der Homepage des ORF, wie schrecklich doch die Dänen seien. Besonders empörenswert finden die Redakteuere dabei, dass jene Personen, die einen Antrag auf Asyl stellen, mitsamt ihren mitgeführten Sachen durchsucht werden und Wertsachen zur Deckung der durch den Antragsteller verursachten Kosten einbehalten werden.

Barbarisch und unmenschlich, gar nazihaft sei das, so der ORF.

Die betreffenden EU-Verordnungen hat sich in der Redaktion wohl niemand durchgelesen.

So heißt es in der "RICHTLINIE 2013/32/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes" in Artikel 13 (Verpflichtungen der Antragsteller), Punkt 2 (Die Mitgliedstaaten können insbesondere festlegen, dass:), Unterpunkt d, dass:

"die zuständigen Behörden den Antragsteller sowie die von ihm mitgeführten Sachen durchsuchen dürfen. Unbeschadet einer Durchsuchung aus Sicherheitsgründen wird eine Durchsuchung des Antragstellers gemäß dieser Richtlinie von einer Person gleichen Geschlechts unter uneingeschränkter Achtung der Grundsätze der Menschenwürde und der körperlichen und geistigen Unversehrtheit durchgeführt;"

Ferner besagt die "RICHTLINIE 2013/33/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen " in Artikel 17 (Allgemeine Bestimmungen zu materiellen Leistungen im Rahmen der Aufnahme und zur medizinischen Versorgung), Absatz 4: "Die Mitgliedstaaten können von den Antragstellern verlangen, dass sie für die Kosten der in dieser Richtlinie im Rahmen der Aufnahme vorgesehenen materiellen Leistungen sowie der medizinischen Versorgung gemäß Absatz 3 ganz oder teilweise aufkommen, sofern sie über ausreichende Mittel verfügen, beispielsweise wenn sie über einen angemessenen Zeitraum gearbeitet haben. Stellt sich heraus, dass ein Antragsteller zum Zeitpunkt der Gewährung der materiellen Leistungen sowie der medizinischen Versorgung über ausreichende Mittel verfügt hat, um diese Grundbedürfnisse zu decken, können die Mitgliedstaaten eine Erstattung von dem Antragsteller verlangen.."

Die Dänen halten sich also an geltendes EU-Recht und sind deswegen die Ausgeburt des Bösen.

 ORF-Logik par excellence.