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Ablenkungsmanöver und Gegenangriffe

Andere, Sa, 20.10.2018, 12:05

Unter dem Titel "Ablenkungsmanöver und Gegenangriffe", der sich mit der Affäre Kavanaugh beschäftigt, übt der ORF nicht etwa Selbstkritik, weil es die Ablenkungsmanöver und Gegenangriffe der Demokraten auf einen untadeligen Kandidaten medial breitgetreten hat. 

Stattdessen wird auf die fiesen Menschen geschossen, die im Fall einer Beschuldigung auf Twitter nicht reflexhaft den Beschuldigten in Sack und Asche verdammen, sondern auf so unfeministische Dinge wie "Beweise", "Indizien", eine "Rekonstruktion des Hergangs beharren" – kurzum, "der Frau nicht glauben."

Zu Wort kommt eine Rechtsexpert... verzeihung. Zu Wort kommt natürlich eine Feministin, die eine Zahl von 5 Prozent erwiesenen Falschbeschuldigungen ins Treffen führt und daraus schließt, dass quasi der Rest der Beschuldigungen gerechtfertigt sei. Falschbeschuldigungen seien quasi inexistent.

Zu diesen 5 Prozent und den Problemen mit Falschbeschuldigungen äußert sich Deutschland Bundesverfassungsrichter Thomas Fischer wie folgt: "Es ist offenkundig, dass diese Ergebnisse vollkommen ungeeignet sind, irgendetwas Sinnvolles über die Quote von Falschbeschuldigungen auszusagen. Strafverfahren wegen Vergewaltigung (ob die englische Studie damit den deutschen Straftatbestand meinte, bleibt ebenfalls unklar) können unmöglich "wegen Fehlen des öffentlichen Interesses" eingestellt worden sein, und freisprechende Urteile können in Deutschland auf keinen Fall "ohne Gründe" ergangen sein. Schon solche Absurditäten disqualifizieren die angeblichen empirischen Ergebnisse.

Wie viele Falschbeschuldigungen sich in den mindestens 45 Prozent der "mangelnden Beweise" verbergen, weiß kein Mensch, noch viel weniger, wie viele Anzeigen falsch waren, bei denen überhaupt kein Verdächtiger ermittelt werden konnte. Strafverfahren wegen Sexualdelikten dienen – das sollte jedem und jeder eigentlich klar sein – nicht zur Feststellung von Falschbeschuldigungen. Zur Einstellung oder zum Freispruch reicht aus, dass die Beschuldigung aus irgendwelchen Gründen nicht bewiesen ist. Ob der oder die AnzeigeerstatterIn gelogen hat, sei dahingestellt. Selbst wenn vieles dafür spricht, gilt auch für sie oder ihn, genauso wie für den zuvor Beschuldigten, der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten": Wenn weder die behauptete Tat des Beschuldigten beweisbar ist, noch die Falschheit der Behauptung des Anzeigeerstatters, sind im Zweifel beide unschuldig. So geht Rechtsstaat."

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-12/sexualstrafrecht-sexismus-debatte-zahlen/seite-4

Dieses Spiel kann ich auch spielen. Feministinnen empören sich zeitweise darüber, dass "nur 8 Prozent der Verfahren mit einer Verurteilung" enden. Mit derselben Logik ließe sich daraus schließen, dass 92 Prozent der Beschuldigungen falsch sind.