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Mittagsjournal

AndereÖ1, Fr, 19.04.2019, 10:19

Der Kritik der „Reporter ohne Grenzen“ an der massiv eingeschränkten Pressefreiheit in Österreich kann ich nur uneingeschränkt beipflichten. Die „RoG“-Sprecherin und langjährigen ORF-Mitarbeiterin Rubina Möhring hat recht, wenn sie den aktuellen Zustand als „alarmierend“ beschreibt. Denn die untrennbare zweite Medaillenseite der Pressefreiheit -
also des Menschenrechts, grundsätzlich berichten zu dürfen, was man will – ist die Rezipientenfreiheit, also das Menschenrecht, grundsätzlich empfangen zu dürfen, was man will. Und diese ist im Österreich des 21. Jahrhunderts so eingeschränkt wie in längst vergangen geglaubten Zuständen anderer Epochen.

Nach der aktuell geltenden Mechanik des Gebührengesetzes ist der Empfang freien Fernsehens und Radios in Österreich nur unter der Bedingung straffrei, dass man dem Staatsfernsehen Geld abliefert. Will man andere Sender als den ORF – inländische oder ausländische, private oder öffentlich-rechtliche, Sparten- oder gemischte – konsumieren, so hat man sich dieses Menschenrecht erst beim staatlichen Fernsehen zu kaufen. Wer als mündiger Bürger heimlich, also ohne die bei der staatlichen Organisation GIS-GmbH dafür erkaufte Lizenz, die Medien seiner Wahl konsumiert, wird von ihm unbekannten Menschen zu Hause aufgesucht werden, die Zutritt begehren und den Auftrag haben zu kontrollieren, ob und welche Medien denn bezogen werden.

Und wenn nun freies Fernsehen oder Radio empfangen wird, ohne dass die staatliche und für Geld käufliche Lizenz dafür vorliegt, droht Strafe. Der Staat versucht also, in die Heime seiner Bürger einzudringen, um deren Medienkonsum zu kontrollieren und gegebenenfalls zu unterbinden bzw. zu bestrafen. Das erinnert an Teile des Geschichtsunterrichts.

Im Ergebnis durften mündige Österreicher also zum Beispiel im Wahlkampfjahr 2017 die Fernsehdiskussion der Spitzenkandidaten auf dem privaten Sender Puls4 nur unter der Voraussetzung straffrei mitverfolgen, dass sie zugleich Geld in Form der ORF-Gebühr dem vom SPÖ-Mitglied Alexander Wrabetz geführten Staatsfernsehen ablieferten und damit die entsprechende Kandidatendebatte des Christian-Kern-Urlaubsfreunds Tarek Leitner zwangsweise mitfinanzierten. Wer also die „unabhängige“ und „neutrale“ Wrabetz- und Leitner-Gegenveranstaltung nicht zumindest mitbezahlt, dem wird vom Staat verboten, die Debatte im Privatfernsehen zu verfolgen.

Solange die Pressefreiheit in ihrer Erscheinungsform der Rezipientenfreiheit also dermaßen eingeschränkt ist, der Empfang freier Medien strafbar ist, solange man nicht dem Staatsfunk Geld abliefert, kann ich den "Reportern ohne Grenzen" und der ORF-Veteranin Rubina Möhring nur zustimmen, wenn sie der Meinung sind, der Zustand der Pressefreiheit in Österreich sei „alarmierend“.