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Wenn der Besitz eines Buches wieder gefährlich wird

Andere, Mo, 11.11.2019, 21:10 | Niklas G. Salm

Es wird wirklich immer grotesker, was in diesem Land vor sich geht – ob es damit zusammenhängt, dass die „progressiven“ Kräfte Morgenluft wittern, weil der heilige Sebastian ausgerechnet die ultralinken GrünInnen politisch zu ehelichen gedenkt? Man weiß es nicht. Fakt ist aber, dass der linkslastige Journalismus in diesem Land diesen Namen immer weniger verdient. Oder eigentlich gar nicht mehr. Einseitiger geht Berichterstattung nämlich nicht mehr.

Die Speerspitze dieser Entwicklungen bilden neben dem ORF allerdings längst nicht mehr Standard, Falter, Profil und Co. – nein, seit Ibiza reitet die Krone nach einem gewaltigen Linksschwenk Seite an Seite mit dem Rot-Grün-Funk vom Küniglberg. So war es die Krone, die den neuen Liederbuch-„Skandal“ in der Steiermark aufgeblasen hat. Und es war auch die Krone, die diese Story hier als erste brachte. Natürlich immer sofort und willig assistiert von den zwangsgebührenfinanzierten Staatsfunkern, die diese neue Allianz sichtlich forcieren.

Diesmal geht es darum, dass die Staatsanwaltschaft Leoben die Immunität des steirischen FPÖ-Abgeordneten Wolfgang Zanger aufheben lassen möchte. Die ideologische Schlagseite der steirischen Staatsanwälte ist ja mittlerweile hinlänglich bekannt. Sie haben den Identitären den Prozess gemacht (natürlich ohne dass je Substantielles herausgekommen wäre) und im Gegenzug zahlreiche islamistische Gefährder laufen lassen. Man hat es in der langen Zeit der Untersuchungshaft leider nicht geschafft, eine Anklage gegen die Extrem-Allah-Fans auf die Beine zu stellen – man jagte lieber Martin Sellner und die „Widerlichen“, obwohl man denen eigentlich keine echten Straftaten vorwerfen konnte.

Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Leoben gegen Zanger offenbar wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung, weil dieser nämlich das neue Skandal-Liederbuch BESITZT. Jawohl, der Verdacht erschöpft sich scheinbar darin, dass der FPÖ-Abgeordnete das neu aufgetauchte Liederbuch nach eigenen Worten geschenkt bekommen hat und seitdem im Keller verstauben lässt. Deshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft offenbar wegen des Verdachts des Verbrechens gegen das Verbotsgesetz. Ernsthaft.

Wir zitieren aus dem Bericht: „Der Verdacht der Staatsanwaltschaft habe sich nach der medialen Berichterstattung ergeben – insbesondere auch nach der von Zanger am 30. Oktober veröffentlichten Mitteilung via Facebook, wonach er das Buch vor Jahren als Geschenk erhalten habe.“ Aha. Und weiter: „Zudem hatte er bekanntgegeben, es liege „seither bei ihm daheim, verstaubt, ungelesen und nicht gebraucht.““ Das war's.

Doch es geht hier nicht um die Staatsanwaltschaft! Es geht um die Berichterstattung darüber. Bei jedem echten Journalisten müssten sofort alle Alarmglocken läuten angesichts dieser Sachlage. Es wird ermittelt, weil jemand ein Buch besitzt! Der Mann ist weder der Urheber des betreffenden Textes, noch hat er die Inhalte aktiv verbreitet. Das steht außer Frage. Er hat das Buch nach eigenen Angaben nur seit Jahren unbenutzt herumliegen. Und die Staatsanwaltschaft stützt den Verdacht nach eigenen Worten nur auf diese medial verbreitete Aussage.

Jeder Journalist, dem seine eigene Berufsehre etwas wert ist, müsste an dieser Stelle sofort aufschreien und die Frage stellen, wo da jetzt eigentlich das Verbrechen ist. Wo bleiben sie, die selbst ernannten Verteidiger der Demokratie? Wo bleiben sie, die gesetzlich zur Objektivität verpflichteten Staatsfunker? Sind wir wirklich wieder in Zeiten angelangt, in denen der Besitz der falschen Bücher bestraft werden kann? Wirklich? Sollten wir am besten wieder Bücher verbrennen?

Doch was liest man in dem vorliegenden ORF-Artikel dazu? Genau, nichts. Man berichtet das trocken herunter, als ob wirklich ein Verbrechen stattgefunden hätte. Keine kritische Frage oder Bemerkung, ob da überhaupt ein Straftatbestand vorliegen würde. Nichts.

Man vergleiche das mit der Causa Chorherr. Oder mit dem Krankenhaus Nord. Oder überhaupt allem, was mit der Wiener Stadtregierung zu tun hat. Da sind handfeste Skandale oft gar keinen Bericht wert. Oder es wird relativiert und verharmlost, was das Zeug hält.

Aber wenn die bekannt linkslastige steirische Staatsanwaltschaft sich mitten im steirischen Landtagswahlkampf dafür hergibt, einen FPÖ-Mann wegen des simplen Besitzes eines kopierten Liederbuchs aus dem Jahre Schnee juristisch zu verfolgen, dann berichtet man das todernst und mit gouvernantenhaft-besorgtem Unterton. Gute Nacht Journalismus in Österreich!