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AndereORF 2, Do, 09.04.2020, 22:16 | Andreas Unterberger

Es ist an sich durchaus lobenswert, dass der ORF ganz zart beginnt, die halb Österreich erregenden Polizeischikanen der letzten Wochen gegen Spaziergänger zumindest anzudeuten. Dazu hat man eine ORF-Journalistin als eine Art Auskunftsperson in den Wiener Stadtpark gestellt, von wo sie über die Folgen der Anzeigen durch die Polizisten berichten sollte.

Gleich zweimal sagt die Dame zur "Information" der Zuschauer, dass über diese Anzeigen und die Höhen der Strafen die "Bezirksverwaltungsbehörden" entscheiden würden. Das ist zwar formaljuristisch richtig, aber grob irreführend, gerade wenn man es in Wien sagt. Denn 90 Prozent aller Zuhörer werden glauben, dass damit die 23 Wiener Bezirke gemeint sind. In Wien ist jedoch das Magistrat der Gemeinde zugleich auch die Bezirsverwaltungsbehörde laut Bundesverfassung (und Verwaltung des Bundeslandes). Die Wiener Bezirke haben zwar als einzige eine demokratisch gewählte Vertretungskörperschaft, aber viel weniger Rechte als die sonstigen Bezirke der Republik, die nur von Beamten geführt werden.

Solche irreführenden Formulierungen verwendet man wohl nur, wenn man selbst keine Ahnung hat und sich mit juristischen Fachausdrücken abspeisen lässt. Aber zugegeben: Für den durchschnittlichen ORF-Redakteur ist es auch allzu zu verwirrend, dass es in ganz Österreich fast 80 Bezirksverwaltungsbehörden gibt, aber im großen Wien nur eine. Hier gilt: Alle Macht dem Rathaus.

Wobei: Ahnungslosigkeit ist noch die harmlosere Erklärung für solche Irreführungen. Es gibt auch noch eine zweite: Ein halbes Jahr vor den Wiener Gemeinderatswahlen wollen die ORF-Redaktionen nicht den geringsten kritischen Schatten auf die Tätigkeit des rotgrünen Rathauses fallen lassen. Da deutet man lieber faktenwidrig an, dass der (schwarze) 1. Bezirk absurde 500-Euro-Strafen für Nichtigkeiten ausstellt.

Aber im Zweifel tippe ich eherauf die schlichte Ahnungslosigkeit des durchschnittlichen ORF-Redakteurs.