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#doublecheck

AndereÖ1, Fr, 04.02.2022, 23:38 | Kurt Ceipek

Manchmal haben ORF-Redakteure auch wirklich Pech. In der ebenso umstrittenen wie wenig gehörten Selbstbeweihräucherungssendung #doublecheck, die immer am ersten Freitag des Monats vom Sender Ö1 auf die Zwangsgebührenzahler losgelassen wird, ging es vor allem um die Einschüchterung von Medien durch Klagen von Personen oder Firmen gegen fragwürdige Medien.

Unter anderem durfte ein Redakteur des berüchtigten Pilz-Mediums „Zackzack“, Thomas Walach, in das #doublecheck-Mikrophon jammern, dass er persönlich vom  Tiroler Investor René Benko geklagt worden sei. „Wir arbeiten sehr sauber, aber wir steigen mit unseren Recherchen den Leuten auf die Zehen“, meinte Walach mit hörbarem Stolz.

Geklagt wurden „Zackzack“ und Walach für die Behauptung, der durch seine weidlich ausgeschlachteten Chat-Nachrichten bekannt gewordene Thomas Schmid habe beim Verkauf der Kika-Leiner-Gruppe für Benkos Firma Signa interveniert. Dabei sei es auch um einen angeblichen Insolvenzantrag gegangen, erläuterte die #doublecheck-Sprecherin Rosanna Atzara in einem unnachahmlich überheblichen Tonfall.

Als Walach bei Signa nachgefragt habe sei ihm erklärt worden, es gebe keinen Insolvenzantrag zu Kika-Leiner. Was den Zackzack-Schreiber aber nicht weiter kümmerte. „Zackzack“ berichtete ohne die Signa-Stellungnahme zu erwähnen.

Dagegen wehrte sich die Signa-Gruppe nach Veröffentlichung der Vorwürfe mit einer Klage. Walach betrachtete das als üble Einschüchterung, für die er ungeniert den Begriff „Schurkenmethoden“ gebrauchte.

Fast zur gleichen Zeit wie die Ausstrahlung der #doublecheck-Sendung musste ORF.at eine Meldung veröffentlichen, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Schmid eingestellt habe. Begründung: „Es fand sich kein Tatsachensubstrat, das auf eine ungerechtfertigte Verzögerung der Insolvenz hinweist.“

Für den neutralen Beobachter drängt sich an dieser Stelle die Frage auf, ob der Begriff „Schurkenmethoden“ in diesem Fall nicht eher auf den Beklagten als auf den Kläger zutrifft.

Vielleicht wäre es für aggressive Medien wie das Pilz'sche Zackzack manchmal sinnvoll, nur Dinge zu behaupten, die auch wirklich gut recherchiert und damit beweisbar sind. Signa-Anwalt Peter Zöchbauer ordnete die versuchte Verunglimpfung von Opfern solcher Artikel richtig ein. Wenn über Personen wahrheitswidrig berichtet werde, dann müsse man mit solchen Klagen die Reputation betroffener Personen schützen. Was offenbar gelungen ist.

Der Rest der #doublecheck-Sendung war ebenfalls nicht frei von Peinlichkeiten. Mit aller Kraft wurde versucht, die Privilegien des ORF und der Redakteure des zwangsgebührenfinanzierten Mediums mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Wer kann den Mitarbeitern der geschützten Werkstätte ORF schon verdenken, dass sie gerne für viel Geld das tun, was sie gerne tun. Objektiv und parteipolitisch neutral zu berichten gehört in vielen Fällen nicht dazu.