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SimpliFan (Öffentlich-rechtlich: Di, 11.04.2017, 12:18)
Gedanken zu SimpliTV

Endlich kommt die Umstellung auch in meinem Bundesland! Ich freue mich nicht auf HD-Auflösung oder andere vollmundigen Versprechen der Betreiber. Vielmehr freut mich, dass dadurch Bewegung

in die Medienlandschaft kommt, und viele Rundfunkteilnehmer Veränderungen akzeptieren und ausführen werden, in die eine oder andere Richtung.

In vielen Artikeln wird berichtet, dass mit SimpliTV unverändert Rundfunkgebühren zu entrichten sind. Entscheidend sei allein die Möglichkeit zum Empfang, oder genauer formuliert die Versorgung des Standortes. Stimmt, aber das ist nur ein Teil der Wahrheit.

Bisher habe ich keinen Artikel finden können, der das Thema etwas grundlegender betrachtet und sich mit dem Begriff "Versorgung" befasst. Müssen die Konsumenten jede Interpretation des ORF akzeptieren, oder dürfen sie auch selbst im ORF-Gesetz nachlesen? Der Gesetzgeber hat in §3 den Versorgungsauftrag definiert, und die Verpflichtung zur Entrichtung von Programmentgelten beruht auf §3 Abs. 1.

Konkret stellt sich die Frage: Kann man ein ORF-Programmangebot (SimpliTV) als Versorgung im Sinne des ORF-Gesetzes bezeichnen, obwohl die Inhalte durch die im Gesetzestext festgelegte Weise "Betrieb eines Rundfunkempfangsgerätes (Hörfunk und Fernsehen)" nicht wahrgenommen werden können? Die Wahrnehmung wird erst durch zusätzliche Geräte (Entschlüsselung) und Maßnahmen (Freischaltung) möglich, welche im Gesetzestext nicht vorgesehen sind.

Wer nun der Meinung ist, dass er als Rundfunkteilnehmer durch SimpliTV nicht im Sinne des ORF-Gesetz §3 Abs. 1 versorgt wird, der kann beim GIS mit dieser Begründung sehr wohl die Befreiung vom ORF-Fernsehprogrammentgelt (EUR 166,44 pro Jahr) beantragen und zuviel bezahlte Beträge zurückfordern. Ein solcher Antrag kostet zunächst wenig und hat durchaus gute Aussichten auf Erfolg. Und auch wenn man ihn nicht mit letzter Konsequenz verfolgen möchte, so stellt er zumindest ein legales Protestmittel dar, mit dem man seinen Unmut über die zwangsweise Einführung von Verschlüsselung und Registrierung zum Ausdruck bringen kann.