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Rudolf Gehring (Öffentlich-rechtlich: So, 30.09.2018, 19:01)
Volksbegehren: Mehr direkte Demokratie ist gefordert!

Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus, so heißt es im Artikel 1 der Österreichischen Bundesverfassung.

Aber bestimmt auch tatsächlich das österreichische Volk darüber, was Recht sein soll? Leider nur indirekt, denn unsere Regierungsform ist eine repräsentative Demokratie. Bei einer Wahl werden die Repräsentanten der Bürger, die Abgeordneten gewählt und diese bestimmen in der Folge den Inhalt der Gesetze.

Ist das ausreichend?

In der Regel schon, aber es gibt regelmäßig Situationen und Ereignisse, welche von den Abgeordneten nicht wahrgenommen werden oder aus denen Entscheidungen getroffen werden, mit denen viele Bürger nicht einverstanden sind. Oder sie wollen die Abgeordneten zum Handeln mit bestimmten Inhalten aufrufen.

Direkte Demokratie

Wir verlangen schon seit langem einen Ausbau der direkten Demokratie. Die Bürger sollen sich - ähnlich dem Schweizer Modell – aktiv an der Gesetzgebung beteiligen und die Regierung zum Tätigwerden in wichtigen gesellschaftspolitischen Themen verpflichten können.

Volksbegehren „ORF ohne Zwangsgebühren“

Dankenswerterweise haben wir für unser ORF-Volksbegehren 69.100 Unterschriften im Einleitungsverfahren erhalten. Damit konnten wir das Eintragungsverfahren beantragen, welches vom Innenminister in der Woche vom 1. bis 8. Oktober 2018 genehmigt wurde.

Wenn mehr als 100.000 Wähler das Volksbegehren unterstützen, muss sich der Nationalrat mit dem Thema „ORF“ befassen. Die Finanzierung des ORF ohne Zwangsgebühren, die Entpolitisierung und die Zurücknahme der ungerechtfertigten Erhöhung der GIS-Gebühren im Jahr 2017 sind die Hauptdiskussionspunkte.

Für mich ist eine Entscheidung über die Zukunft des ORF ohne Einbindung der Gebührenzahler – den wahren Finanzierern des ORF – undenkbar.

Geben wir der Regierung eine deutliche Antwort zum Bruch ihrer Wahlversprechen zur Demokratiereform, insbesondere der Zusage zu verpflichtenden Volksabstimmungen, wenn bei einem Volksbegehren 250.000 Unterschriften (= Aussage der FPÖ) bzw. 640.000 Unterschriften (= Aussage der ÖVP) erreicht werden. Zuletzt wurde die Zahl der erforderlichen Unterschriften für eine verpflichtende Volksabstimmung im Regierungsprogramm auf 900.000 erhöht. Damit soll eine derart große Hürde geschaffen werden, dass die eigentlich unerwünschten Volksabtimmungen gar nicht stattfinden können.

Als Teil der Zivilgesellschaft in Österreich erhoffe ich mir, dass viele aufstehen und mutig ihre Meinung durch Unterstützung des Volksbegehrens kundtun.

Nur wer aufsteht, Missstände aufdeckt und für mehr Demokratie kämpft, kann gewinnen und die Zukunft gestalten.

Nutzen wir die wenigen Möglichkeiten der direkten Demokratie!