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T. Freiherr (Fakten: Do, 28.09.2023, 16:14)
Kein Handlungsbedarf im ORF

Sie ist angekündigt, die nächste große Informationskampagne, mit der die Stiftung des öffentlichen Rechts ihre Begünstigten – nämlich die Allgemeinheit – begleiten wird, auf dem Weg von der GIS-Teilnehmernummer hin zum OBS-Beitragszahler.

Und ich habe die letzte noch gar nicht verkraftet. Damals wurde ich informiert, dass ein neuer "Antennen-Standard" eingeführt wird und ich nach einer selbstlosen, weder Kosten noch Mühe scheuenden "HD-Umstellung" unbedingt ein "ORF-taugliches Gerät" käuflich erwerben muss, welches ich dann einmal kostenlos registrieren muss, um schließlich Antennenempfang in bester Bild- und Tonqualität genießen zu können. Andernfalls bleibt mein Bildschirm "dunkelschwarz".

Aus der letzten Informationskampagne habe ich also gelernt, dass seit der Umstellung der terrestrischen Sendeanlagen nur noch registrierte Kunden eines Privatunternehmens Antennenempfang haben; und die Allgemeinheit nicht mehr. Ich wurde also informiert, dass das Allgemeinheitsgebot aus Art 1 Abs 1 B-VG Rundfunk nicht mehr beachtet wird und somit der ORF seinen Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllt.

Und die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde KommAustria sieht offenbar keinerlei Handlungsbedarf; weder amtswegig, noch nach Beschwerde; weder in Bezug auf die zweifelhaften Informationsinhalte, noch in Bezug auf die Schleichwerbung, mit welcher der ORF die Produkte eines Privatunternehmens beworben hat, getarnt als redaktionelle Informationsbeiträge.

Ungekennzeichnete kommerzielle Kommunikation, nicht nur omnipräsent auf allen ORF-Medienkanälen, an Info-Ständen in öffentlich-rechtlichen Funkhäusern oder in Schreiben an alle Bürgermeister (die u. a. auf den Web-Präsenzen der Gemeinden dann veröffentlicht wurden), sondern sogar in den Nachrichtensendungen der betroffenen Bundesländer. Letzteres hat die KommAustria im Jahre 2015 noch bemängelt und bestraft (Straferkenntnis KOA 1.850/14-021 vom 15.04.2015); bei der großen Informationskampagne zur "HD-Umstellung" jedoch nicht mehr.

Und nach dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes zu G 226/2021-12 vom 30.06.2022, in welchem festgestellt wird, dass es verfassungswidrig ist, wenn gemeldete TV-Teilnehmer ein Angebot finanzieren, welches von Streamingnutzern kostenlos konsumiert werden kann, nicht erst seit diesem VfGH Beschluss wundert es mich, wie es verfassungskonform sein soll, dass die selben Teilnehmer vier Vollprogramme in HD-Qualität finanzieren, welche exklusiv an Kunden von Privatunternehmen verbreitet werden.

Der zahlenden Allgemeinheit dagegen werden nur zwei Programme in minderer SD-Qualität angeboten. Regionalschaltung Wien: der Vorarlberger Bergbauer sieht Lokalnachrichten aus Wien und erhält den Wetterbericht für die Panonische Tiefebene. Und die Stiftung informiert die zahlende Allgemeinheit (Begünstigte!) noch nicht einmal über dieses "Fernsehen zweiter Klasse", sondern die öffentlich zugänglichen Informationen schließen die Existenz einer solchen Empfangsmöglichkeit kategorisch aus ("dunkelschwarze Bildschirme").

Es bestehen also erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität des Digitalisierungskonzeptes (Bescheid KOA 4.200/15-034). Die verschlüsselte Verbreitung von öffentlichen Inhalten ist bereits ein verbaler Widerspruch; eine gesetzliche Grundlage dafür ist nicht bekannt. Der Verdacht ist also begründet, dass beide, ORF und KommAustria, nicht im Rahmen des Legalitätsgrundsatzes (Art 18 B-VG) agieren.

Aus der letzten Informationskampagne sollten wir also gelernt haben, dass weder der ORF noch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Pflichterfüllung und Einhaltung der Gesetze bereit sind, und damit die Rundfunkversorgung in Österreich ihre rechtliche Basis verloren hat. Das hat zur Konsequenz, dass im Gegenzug für Rundfunkteilnehmer weder Melde- noch Zahlungspflicht bestehen. Und die letzten sechs Jahre haben verdeutlicht, dass auch die Regierung nicht verstanden hat, welche gesetzlichen Voraussetzungen für öffentlich-rechtlichen Rundfunk normiert sind. Denn sie hat diese Missstände weder bekämpft, noch im Entwurf des ORF-Beitragsgesetz 2024 in irgend einer Weise berücksichtigt.

Die logische Konsequenz wäre nun, dass zumindest die Rundfunkteilnehmer sich an die Gesetze halten und ihre GIS-Zahlungen (zumindest TV) vorübergehend einstellen, sowie gegebenenfalls zuviel bezahlte Entgelte zurück fordern. Das ist offensichtlich kaum erfolgt, denn sonst müste der ORF erstmalig die Verantwortung für seine zweifelhafte Informationsaufbereitung übernehmen und würde so schnell keine weitere Informationskampagne ankündigen.

Lieber ORF, bitte erkläre uns: Warum eine Informationskampagne, wenn doch niemand zuhört bzw. versteht, was vermittelt wird?

Ein Rundfunkteilnehmer im September 2023

PS: Gelegentlich wird der Vorwurf erhoben, dass diese Betrachtungen eine Verschwörungstheorie sein könnten; zugegeben, es gibt Verdachtsmomente. Verschwörungstheorien beginnen mit einer vagen Annahme: jemand will gehört haben, dass einer gesagt haben soll ... Die gegenständlichen Ausführungen und Schlußfolgerungen basieren auf öffentlichen Informationen direkt vom ORF, sowie auf staatlichen Texten (Gesetze, Urteile, Bescheide) mit Quellenangaben, die verifiziert werden können. Wenn es also Verschwörungstheorien gibt, die der Staat selbst veranstaltet, dann wird hier von einer solchen berichtet.

In jedem Fall wundern wir uns alle darüber, wie der ORF, die KommAustria und die Regierung gemeinsam die Grundlagen des B-VG Rundfunk übersehen können, und dadurch ein rechtliches Chaos  veranstalten, welches so gewaltig erscheint, dass sogar die (nationalen) Qualitätsjournalisten überfordert sind; oder gibt es einen anderen Grund dafür, dass die etablierten Medien zu diesen Themen gar nicht informieren?