ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


Andreas Unterberger (ORF2 Do, 02.06.2016, 13:00)
ZIB

Im ORF ist eh schon alles wurscht. Sie sind unbelehrbar und haben nicht einmal eine minimale Allgemeinbildung. Jetzt hat die Mittags-ZiB behauptet, Justizminister Brandstetter wäre „Anwalt“ gewesen. Das ist gleich doppelt falsch.

Denn erstens war vermutlich statt „Anwalt“ „Rechtsanwalt“ gemeint. „Anwalt“ ist jedoch eine Bezeichnung, die sich jeder selbst geben kann, die auch nach Belieben für Tätigkeiten eingeführt wird, die nicht einmal ein akademisches Studium voraussetzen. Auch die Politik hat einen bunten Strauß von Funktiönchen mit dieser honorig klingenden Bezeichnung versehen, vom Patienten- bis zum Kinderanwalt. Aber auch orf-watch.at ist ein Anwalt, nämlich einer der geplagten Zwangsgebührenzahler. „Rechtsanwalt“ hingegen ist ein Beruf mit strengen Anforderungen, langer Ausbildung und vielen Regeln (von der Verschwiegenheit bis zum Doppelvertretungsverbot).

Gewiss: Die Verwechslung von „Anwalt“ und „Rechtsanwalt“ scheint angesichts einer verbreiteten Bezeichnungsschlampigkeit zu einer lässlichen Sünde geworden zu sein. Sie sollte freilich dennoch in einem öffentlich-rechtlichen Sender mit Niveau (eben: mit Niveau) nicht passieren. Der noch dazu behauptet, einem Bildungsauftrag nachzugehen.

Der zweite Fehler ist noch deutlich gravierender: Denn Brandstetter war weder „Anwalt“ noch „Rechtsanwalt“, sondern nur „Strafverteidiger“, was ein kleines juristisches Grüppchen wie Universitätsprofessoren auch ohne Rechtsanwalts-Ausbildung sein darf. Er hat sich auch mit Sicherheit nie als solcher ausgegeben – denn sonst hätte er sich wegen Hochstapelei oder Winkelschreiberei strafbar gemacht. Ein Strafverteidiger darf nämlich nur ein ganz kleines Segment der umfassenden Befugnisse eines Rechtsanwalts ausüben.

Im ORF hat man davon offenbar nie gehört. Diese Verwechslung ist aber genauso dumm und schlimm, wie wenn man einen Apotheker als „Arzt“ bezeichnen würde – nur deshalb, weil viele Landärzte in ihrer Ordination auch eine kleine Apotheke betreiben. Trotzdem darf ein Apotheker das allermeiste nicht, was ein Arzt darf.