orf.at berichtet über die "grundhumane", aufgeklärte, tolerante Einstellung unseres Bundespräsidenten, beim eben beschlossenen Vollverschleierungsverbot kein gutes Gefühl zu haben. Es sei "kein gutes Gesetz", meinte der Ex-Professor. Obwohl er selbst bei Vollverschleierten ein ungutes Gefühl habe, "jucke es ihn schon", das Gesetz nicht zu unterschreiben, da er es rein innenpolitisch motiviert entstanden sehe.
Ein perfektes Beispiel, wie hier mit Auslassung ("sog. "white lie") gelogen wird und in eine ganz bestimmte Richtung geschrieben wird. Denn die ORF-Redaktion unterschlägt vollkommen ein längst bestehendes, richtungsweisendes Urteil, das der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, seine Erkenntnisse sind bindend für alle Höchstgerichte in allen europäischen Staaten) schon 2014 gefällt hat. Ein Moslem hatte gegen das Burka- Verbot in Frankreich geklagt und auch letztinstanzlich verloren. Der EGMR gab Frankreich Recht. Ein Staat darf "Parameter" zum Wohl der ganzen Gesellschaft festlegen, auch, wenn sie die Religionsfreiheit einschränken.
Das Zeigen des Gesichtes gehöre als integraler Bestandteil zu Kultur und Gesellschaft - alle Menschen müssen sich untereinander sehen können um ein Gesellschaftsleben so zu garantieren, wie es die französische Verfassung fordert. Dadurch, dass unser Bundespräsident ein in unserem Parlament demokratisch und verfassungskonform zustande gekommenes Gesetz nicht akzeptieren will, stellt er sich klar gegen den Menschenrechtsgerichtshof, gegen die Menschenrechte - und gegen die überwältigende Mehrheit aller Österreicher.