ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


doc.west (ORF2 Do, 07.12.2017, 19:30)
Zeit im Bild

Zwei Beiträge waren es diesmal, die den ORF als objektives, neutrales Medium wieder völig disqualifizerten.

Der erste handelte über die Klage der EU-Kommission gegen Polen, Ungarn und die Slowakei wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingsfrage. Hörte man nur die Nachrichten des ORF, ohne sich anderswertig zu informieren, was leider noch immer zu viele tun, glaubte man, dass die Visegradstaaten die fürchterlichsten und egomanischsten Staaten wären und bestraft gehörten. Nein, sind sie nicht, sie sind die einzigen Staaten der EU, die sich an ihre Verfassungen halten, und die sehen nun einmal den Schutz der Staatsgrenzen vor. Heute haben wir in Österreich und Deutschland zwar offene Grenzen, dafür sind Christkindlmärkte (sorry: Lichterfeste) mit Polizei und Merkel-Legos geschützt.

Nur sollte man schon einmal erwähnen, dass diese Massenflucht auf der ungesetzlichen Entscheidung der deutschen Kanzlerin beruht. Dass das verifiziert ist, bestätigte der deutsche Verfassungsrichter Udo di Fabio in einem 120-seitigen Gutachten, das er im Auftrag des bayrischen Ministerpräsidenten Seehofer erstellte. Darin legt der Professor sämtliche Verfassungs-und Gesetzesbrüche offen. Und er nennt sogar ein eventuelles Strafausmaß für die Kanzlerin, gäbe es in Deutschland so etwas wie eine unabhängige Justiz.

Der nächste, der in dieselbe Kerbe schlägt, ist der derzeitige Vizepräsident des deutschen Verfassungsgerichtshofes in Karlsruhe, Prof. Dr. Kirchhof, der der FAZ am 29.8.2017 ein Interview gab, in dem er wortwörtlich sagte: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“ Nach deutschem Recht stünden nach seiner Aussage nur 0,5 Prozent der sogenannten Flüchtlinge das Recht auf Asyl zu.

Aber wen beim ORF kümmern die Erkenntnisse der Verfassungsrichter, wenn es nicht ins politische „korrekte“ Spektrum passt.

Der zweite ärgerliche Beitrag war der über die Koalitionsverhandlungen bezüglich flexibler Arbeitszeiten, die bis zu zwölf Stunden pro Tag gehen dürfen. Und jetzt kam die ultimative Unterwerfungsgeste des ORF: Er interviewte keinen der beiden Koalitionsverhandler, sondern den NOCH-Bundeskanzler Christian Kern, der natürlich verlauten ließ, dass er ähnliches wollte, aber natürlich in einer besseren Ausführung.

So ist er halt, unser ORF, der heute den zweifachen Beweis für seinen Nick „Rotfunk“ lieferte.

PS: Das Gutachten von Prof. Dr. Udo di Fabio.