ORF - zweierlei Maß betreffend SEXUELLE GEWALT GEGEN FRAUEN:
1.) "Spanien : Juli 2016, die Täter waren Andalusier:
"Mildes Urteil empört ganz Spanien"(ORF-Headline 29. 4. 2018)
"Der Widerstand gegen ein spanisches Gerichtsurteil, bei dem fünf Männer vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurden, reißt nicht ab." (ORF)
2.) Tulln: April 2017 Täter = Asylwerber
"Vergewaltigung: Zwei Freisprüche im Zweifel" (Unterrubrik ORF-NÖ 27. 3. 2018)
"Zwei 19-jährige Asylwerber (...) sind vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen freigesprochen worden." (ORF)
1.) Spanien
"Es gebe Richter, 'die meinen, für einen sexuellen Angriff genüge es nicht, wenn fünf Männer eine wehrlose und betrunkene junge Frau angreifen und sie liegen lassen'. (...) Viele der Demonstranten kritisierten insbesondere, dass einer der drei Richter für einen Freispruch der fünf Männer plädiert hatte." (ORF)
2.) Tulln
"Der Schöffensenat habe sich die Entscheidung nicht leichtgemacht ... Zwei Mitglieder seien für einen Freispruch und zwei für einen Schuldspruch gewesen ... In den Aussagen ... der 15-Jährigen habe man Widersprüche (...) erkannt (...). ... Etwa darüber, ob es zwei oder drei Männer gewesen seien. " (ORF)
Der Vorfall habe sich 'sicher nicht wie in der Anklageschrift' zugetragen ... Dass es wohl zunächst zu einem 'freundschaftlichen Treffen' zwischen den drei oder vier Beteiligten gekommen sei, bei dem auch ein Joint im Spiel gewesen sei." (ORF)
1.) Spanien
"Die Männer beteuerten, die auf den Aufnahmen passive junge Frau habe entgegen ihrer Aussage freiwillig mitgemacht." (ORF)
2.) Tulln
"Es seien bei der Jugendlichen 'eindeutige Verletzungsspuren diagnostiziert“ worden ... Allerdings habe nicht ausgeschlossen werden können, dass das Ganze freiwillig erfolgt sei. Ein subjektives Erkennen der Angeklagten, dass sie einen Widerstand der Jugendlichen zu überwinden hatten, habe nicht nachgewiesen werden können." (ORF)
FAZIT: Beide Verbrechen sind verabscheuenswürdig. In Spanien sind die Täter aber immerhin zu neun Jahren Haft sowie zu Zahlung einer Entschädigung von insgesamt 50.000 Euro verurteilt worden (wegen "sexuellen Missbrauchs" und nicht wegen "Vergewaltigung"). Einer der Männer ist Mitglied der paramilitärischen Guardia Civil, ein weiterer gehörte früher der Armee an (Kleine Zeitung 26. 4. 2018). Mag wohl leider auch "strafmildernd" gewesen sein.