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Elmar Forster (Online Di, 11.09.2018, 16:57)
Die EU übergibt Ungarn dem Schwert
Link: https://orf.at/stories/3012901/

Gleich die Headline strotzt nur so von Gutmensch-Vorverurteilungen – und auch von grammatikalisch-semantischen Widersprüchen:

Ein Vertragsverletzungsverfahren gilt als scharfes Schwert in der EU gegen Demokratiesünder im Verhältnis zu den Mitgliedsstaaten. Ein solches droht Ungarn – das EU-Parlament stimmt am Mittwoch darüber ab. Im Vorfeld hat Ministerpräsident Viktor Orban das EU-Parlament scharf angegriffen: Die Grundlage der Abstimmung – ein kritischer Bericht – verletze die ‚Ehre der Ungarn’“.

1.) Unterstellt wird, dass Ungarn ein „Demokratiesünder“ sei. Also jemand, der eine Sünde begangen hat. Der Tatbestand des "Demokratiefrevels" gilt also für den ORF als erfüllt, noch bevor ein Richterspruch gefällt worden ist. Nicht einmal die katholische Inquisition im Mittelalter ging so vor.

2.) Mittelalterliche Folter-Sprache: Der ORF wünscht sich also, dass die EU mit „scharfen Schwert“ gegen Ungarn als erwiesenen Abweichler von der Political-Correctness vorgehen möge.

3.) Textfehler als Freud’scher Versprecher: „Ein solches“ (Einzahl / 3. Person / sächlich) bezieht sich auf das „Schwert“ (ebenfalls: Einzahl / 3. Person / sächlich), das „Ungarn droht“. Puhhh! Da wird aber viel Blut spritzen! Wahrlich martialische Hinrichtungsphantasien sprudeln da nur so aus der heiß gelaufenen Feder der ORF-Redakteure. Jeder Psychoanalytiker würde diesen Schreiberling mittels Rorschach-Test als Muster-Psychopathen nur so vorführen.

4.) Wie kann man ein „Demokratiesünder im Verhältnis zu den Mitgliedsstaaten“ sein? Genauso gut könnte man eine „Ehesünder im Verhältnis zu den Familienmitgliedern“ sein… Hat der ORF-Redakteur vielleicht nur bei der Wortfolge geschlampt? Etwa: „Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten, die als Demokratiesünder verdächtigt werden, gilt als scharfes Schwert.“ Weiters fehlt die politisch korrekte Floskel: „Es gilt die Unschuldsvermutung.“ – welche im Übrigen sogar Personen, die etwa des Massenmordes oder Vergewaltigungen angeklagt sind, immer nachgeschoben wird.

5.) Unterstellt wird, dass „Orban das EU-Parlament scharf angegriffen hat“, weil er keine Kritik vertrage. Das ist in politisch korrekten Gutmensch-Zirkeln geradezu ein Todesurteil: Der andere ist zum bedingungslosen Eingeständnis der (ihm gegenüber geübten) Gutmensch-Kritik unfähig. Die ORF-Formulierung ist grob irreführend, weil einige Parlamentsfraktionen diesen „Bericht“ nicht als objektiv, sondern als verleumderisch ansehen.

Aber das sind ja sowieso alles Nazis.