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Elmar Forster (Online Fr, 08.02.2019, 12:10)
Asylanten-Messer-Stich-Mord
Link: https://vorarlberg.orf.at/news/stories/2963418/

Man muss kein Linguist sein, um die perfide ORF-Manipulation zu durchschauen:

Gegen ca. 11,30 Uhr titelte der ORF zur Vorarlberger Asylanten-Messermord-Attacke auf der Headline: „Hintergründe klären sich“. – Soll heißen: Alle Missverständnisse sind ausgeräumt. Alles also rechtens...

So was nennt man Euphemismus: Also eine „beschönigende, verhüllende, mildernde Umschreibung für ein anstößiges oder unangenehmes Wort“ (Duden). – In unserem Fall also: Politisch-korrekt motivierter Multi-Kulti-Asylanten-Halsstich-Messer-Mord.

Ab nun beruft sich der linke Gutmenschen-ORF sogar auf das Ministerium von FPÖ-Kickl: „Ministerium (bestätigt): Schubhaft war nicht möglich: Es ist einer Person trotz eines Aufenthaltsverbots rechtlich erlaubt, um Asyl anzusuchen. Die Behörden haben korrekt entschieden. (Etwa) warum der Mann trotz eines  Aufenthaltsverbots nach seiner illegalen Wiedereinreise Asyl beantragen konnte.“ – Soll heißen: Business as usual. Nur weiter so! Es folgt eine krude Mischung aus Gutmenschen-Rechtfertigung und „Kann-man-halt-nichts-machen!“

Laut Innenministerium steht das Asylverfahren über dem Aufenthaltsverbot. Der Asylantragsteller erhalte damit einen faktischen Abschiebeschutz. Das 2009 ausgesprochene Aufenthaltsverbot wäre für den 34-Jährigen wohl ohnehin nicht mehr aufrecht gewesen, da laut EuGH Aufenthaltsverbote zeitlich befristet seien. Der Mann gab zudem an, zur Volksgruppe der Kurden zu gehören. In einem solchen Fall hätte er auch bei einem negativen Asylbescheid in Österreich bleiben dürfen. Eine Abschiebung wäre aufgrund der Menschenrechtskonvention nicht zulässig. Da der 34-Jährige aber offiziell gemeldet war, hätte die Schubhaft der österreichischen Verfassung und der Menschenrechtskonvention widersprochen, so das Ministerium.“

Mittlerweile sollte man allerdings mit investigativem Untersuchungsmethoden vertraut sein: Eine Stunde danach verschwand der ORF-Artikel spurlos im Nichts, war nicht einmal mehr auf Unterrubriken zu finden.

Nachsatz: Die wahren Multi-Kulti-Hintergründe der Tat versucht der ORF natürlich weiterhin zu verschweigen: „…hat ein amtsbekannter 34-jähriger Türke dem 49-jährigen Leiter des Sozialamts mit einem Messer tödliche Verletzungen zugefügt.“ Es war „kaltblütiger Mord“. – Also ein lapidarer Fall für für fiktive Krimiserien wie „Tatort“.