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Werner Reichel (Ö1 Mo, 19.08.2019, 07:00)
Morgenjournal

Der Kaffeesudleser der Nation, Peter Filzmaier, darf heute Morgen auf Ö1 seine politischen Instant-Analysen zum Besten geben. Zur gerade laufenden Diskussion über das Verbot der Identitären Bewegung sagt Filzmaier: „Und dass die FPÖ die Identitären nicht fallen lässt, kann ich mir auch kaum vorstellen. Da könne sie sich ja gleich rechts von der rechten Wand aufstellen. Oder könne niemanden vorwerfen, wenn er das von ihnen sagt,“

Was Herr Filzmaier nicht verstehen kann, nicht verstehen will, in dieser Diskussion geht es gar nicht um die Identitären. FPÖ-Sicherheitssprecher Hans Jörg Jenewein: „Nur der Rechtsstaat hat bei uns Vereine zu verbieten – nicht die Regierung!“

Er hat recht. Einen Verein auf politische Anordnung zu verbieten bzw. nur um diesen einen Verein verbieten zu können, die Gesetze zu ändern, ist Willkür. Wenn es gesetzliche Grundlagen gibt, einen Verein aufzulösen, dann soll er aufgelöst werden. Alles andere hat in einem Rechtsstaat nichts verloren.

Das gilt übrigens für alle Gruppierungen, ganz egal, ob sie aus dem rechten oder linken Eck kommen, Tier- oder Umweltschützer sind. Genau dafür gibt es eine Verfassung, gibt es Gesetze, falls es Filzmaier und Co. vergessen haben sollten. Und ja, Gesetze gelten auch für „Rechte“.

Dass dieses von der ÖVP angedachte Verbot bei Filzmaier und den anderen Meinungsmachern aus den Mainstreammedien keine hörbare Kritik hervorruft, ist ein demokratiepolitisches Alarmsignal. Man ist offenbar der Meinung, wenn es „die Richtigen“ trifft, ist quasi alles erlaubt. Und nein, Herr Filzmaier, wer sich gegen ein von einer Regierung verhängtes Verbot der Identitären ausspricht, muss nicht rechts von der rechten Wand stehen, der muss lediglich ein aufrechter Demokrat sein.

Das sieht übrigens auch die Grüne Sigi Maurer so, die nicht gerade als rechte Reckin bekannt ist. Sie twittert zur Verbotsdiskussion: „Last time I checked war das Verbot von Organisationen in einer Demokratie immer noch eine Frage der Verfassung und anderer Gesetze und nicht eine des Koalitionsvertrags.“