Der Verfassungsgerichtshof hat also gesprochen und zwei Säulen des neuen Sozialhilfegesetzes 'gekippt'. Zum einen hatte die frühere Regierung vorgesehen, die volle Mindestsicherung nur bei ausreichenden Deutschkenntnissen auszubezahlen, zum anderen wurde die Beihilfe nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Die frühere Regierung hatte allen guten Grund dies zu tun. Sie ist damit ihrem Leitprinzip gefolgt, welches man mit 'Fördern UND Fordern' beschreiben könnte - ein Prinzip, das natürlich allen Linken ein absoluter Graus ist.
Der ORF feiert in seinen Nachrichtensendungen diesen VfGH-Spruch jetzt wie einen Triumph über das Böse und den VfGH als Hüter der Rechtsstaatlichkeit schlechthin. Dazu lädt er einschlägige "Experten", zB. ins ZiB 2-Studio, ein.
Die Ironie dabei ist, dass der ORF in seiner täglichen Berichterstattung selbst einen wesentlichen Verfassungsgrundsatz bricht, nämlich den seiner eigenen Unabhängigkeit und der Objektivität.
Mit der Unabhängigkeit ist es so eine Sache. Michael Fleischhacker hat in einem treffenden Bonmot unlängst festgestellt, dass der ORF ja hauptsächlich dann unabhängig sein will, wenn die SPÖ in Opposition ist.
Mit der Objektivität ist es eine andere Sache, wäre der ORF nämlich objektiv, dann hätte er in seiner ganzen triumphalen Berichterstattung über den jüngsten VfGH-Spruch, auch die aktuelle Princeton-Studie zitieren müssen, wonach Sozialleistung eines Landes eine erhebliche Magnetwirkung ("Pull-Faktor") auf Migranten ausüben. Und diese Migranten sind überhaupt nicht vom Schlage jener Perser, die beispielsweise in den 1970er Jahren aus dem Iran geflüchtet sind und heute bei uns u.a. Mediziner, Forscher, Rechtsanwälte und ähnliches sind. Diese neuen Migranten sind das exakte Gegenteil, in mehrfacher Hinsicht.
Der VfGH hat das Sozialhilfegesetz in seinen wesentlichen Punkten aufgehoben, welches eine pragmatische, als Problemlöser agierende Regierung beschlossen hat, die ausgestattet war mit rund 60 Prozent Wählerstimmen und noch höheren Zustimmungsraten. Ausländischen Großfamilien ist damit wieder Tür und Tor geöffnet, 5.000 Euro und mehr monatliches Nettoeinkommen aus der Mindestsicherung zu beziehen, ohne jemals in Österreich einbezahlt zu haben.
Der ORF feiert diesen VfGH-Spruch als Sieg der Demokratie, was absurd genug ist.
Dabei ist der ORF in seiner täglichen, einseitigen Berichterstattung ja selbst ein Fall für den VfGH. Das ist die Ironie dabei.