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Aron Sperber (Online Fr, 10.03.2023, 07:00)
Erneut Empörung über Fox News
Link: https://orf.at/stories/3308012/

Dass es an „January 6th“ zu unschönen Szenen gekommen war, bestreitet auch ein Tucker Carlson nicht. Was von ihm angezweifelt wird, ist das Narrativ einer „Deathly Insurrection“, das von den US-Medien verbreitet wurde und auch vom ORF bis zum heutigen Tag völlig unkritisch nachgebetet wird.

Am 6. Jänner 2021 wurde der Parlamentssitz in Washington gestürmt. Infolge der Krawalle kamen fünf Menschen ums Leben.

In Folge der chaotischen, unorganisierten Krawalle kamen nicht wie vom ORF schon wieder behauptet 5 Menschen ums Leben, sondern es war genau eine (unbewaffnete) Demonstrantin, die von einem Polizisten erschossen wurde (ohne dafür angeklagt zu werden).

Ein Polizist starb am nächsten Tag an einem Herzinfarkt. Obwohl es längst bekannt ist, dass sein Tod nichts mit den Krawallen zu tun hatte, wird er von CNN bis zum ORF immer noch hartnäckig als Opfer der „Insurrectionists“ dargestellt und zeigt wie gerechtfertigt Tucker Carlsons Veröffentlichung des Videomaterials war, um diese „Misinformation“ zu bekämpfen.

Der ORF findet es toll, wenn der Sprecher des Senats Chuck Schumer fordert, dass der FOX News-Eigentümer Tucker Carlsons Berichterstattung „stoppen“ müsse. Man stelle sich vor, ein blauer Parlamentspräsident hätte in Österreich wegen der Veröffentlichung von brisantem Videomaterial gefordert, Florian Klenk zu stoppen.

Bei der von den Demokraten geforderten Zensur gegen Tucker Carlson sieht der ORF kein Problem mit dem Recht auf Meinungsfreiheit. Wenn die zur Neutralität verpflichtete BBC den beliebten Kommentator Gary Lineker wegen einem Nazi-Vergleich gegen die Regierung in London beurlaubt, ist das für den ORF hingegen ein schwerer Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ein Schutzrecht gegenüber dem Staat. Auch gegen indirekte Angriffe des Staates, wenn der Staat Medienbetreiber dazu zwingen will, Journalisten zu zensurieren. Es gibt jedoch kein Recht, bei einem zur Neutralität verpflichteten Staatsfunk beschäftigt zu bleiben, obwohl man nicht bereit ist, sich an das für Mitarbeiter geltende Neutralitätsgebot zu halten und außerdem Nazi-Vergleiche raushaut, für die auch schon andere (wie z. B. der deutsche Schlagerfuzzi Wendler) als Nazi-Verharmloser gecancelt worden waren.

Nach dem ORF-Verständnis ist das Neutralitätsgebot der BBC natürlich eine absurde Vorstellung. Obwohl der ORF auch von rechten Wählern finanziert werden soll, sieht es der ORF als sein Gewohnheitsrecht an, offen parteiisch gegen rechte Positionen und Parteien zu sein. Natürlich hat auch ein Armin Wolf aufgrund des Rechts auf Meinungsfreiheit, das Recht zu twittern, was er denkt. Aber es gibt kein Recht, dann gleichzeitig Anchorman eines zu politischen Objektivität verpflichteten staatlichen Senders zu sein.