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Morgenjournal (II)

oe1, Mi, 15.10.2014, 10:18 | Claus Reitan

Eine völlig inakzeptable Entgleisung lieferte der Moderator des 8-Uhr-Morgenjournals im Umfeld der Berichterstattung über den Rückzug von OMV-Chef Gerhard Roiss von der Unternehmensspitze. Aufgrund der cholerischen Art von Roiss', so der Moderator, sei dieser Manager nach seinem Ausscheiden aus der OMV wohl "schwer vermittelbar". Wie bitte? Schwer vermittelbar? Ist das nicht ein Begriff, der in zurückliegenden Zeiten auf den früheren Arbeitsämtern verwendet wurde? Ist das nicht eine Wortwahl, mit der Unzulänglichkeiten der jeweiligen Person ausgedrückt werden sollen? Ja, so ist es. Und daher ist es absolut unzulässig, jemanden in einer Zwischenmoderation so flott und nebenbei als "schwer vermittelbar" zu bewerten. Derartige frei gewählte und nicht durch Quellen, Zitate und Argumente gestützte Klassifikationen stehen Journalisten - gerade im ORF mit seiner programmrechtlichen Grundlage - nicht zu. Das ist unzulässig. Das ist nicht Meinungsäußerungsfreiheit. Schwer vermittelbar zu sein - diese Behauptung muss sich in ihrem Bedeutungsinhalt auf einen Tatsachenkern zurückführen lassen, der einer Beweiswürdigung zugänglich ist. Egal, ob diese Behauptung als Tatsache oder als Wertung angelegt ist. Und zudem wäre Roiss, wenn man sich denn schon mit seiner Person befasst, zu dieser Einschätzung zu befragen.