ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


Rubriken

Archiv

Sendungskritik Melden

Bitte um ein Stichwort, warum diese Kritik als rechtswidrig oder ehrenbeleidigend (gegenüber konkreten Personen) offline genommen werden soll. Dass eine Meinung unerwünscht oder unsympathisch ist, ist kein ausreichender Grund dafür.

Ich will die Datenschutzerklärung lesen.

Beitrag melden


Morgenjournal (I)

oe1, Mi, 02.03.2016, 07:43

im Ö1-Morgenjournal wurde um ca. 7.14 Uhr im Beitrag über eine Klage gegen die Registrierkassenpflicht berichtet, dass diese Pflicht ab 15.000 Euro Barumsatz gelte. Das ist falsch. Die Registrierkassenpflicht gilt ab einem Gesamtumsatz von 15.000 Euround mindestens 7.500 Euro Bareinnahmen, zum Barumsatz zählen auch Bankomat-Zahlungen und Kreditkartenzahlungen. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen wie z. B. die Kalte-Hand-Regel.