ORF-Watch.at Die unabhängige Kontrolle des Gebührenmonopols


ö1 morgenjournal (oe1 Mi, 02.03.2016, 07:00)
Morgenjournal (I)

im Ö1-Morgenjournal wurde um ca. 7.14 Uhr im Beitrag über eine Klage gegen die Registrierkassenpflicht berichtet, dass diese Pflicht ab 15.000 Euro Barumsatz gelte. Das ist falsch. Die Registrierkassenpflicht gilt ab einem Gesamtumsatz von 15.000 Euround mindestens 7.500 Euro Bareinnahmen, zum Barumsatz zählen auch Bankomat-Zahlungen und Kreditkartenzahlungen. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen wie z. B. die Kalte-Hand-Regel.