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AndereORF 2, Do, 11.04.2019, 23:59 | Andreas Unterberger

Ein Rechtsbruch nach dem anderen. Denn die "Einschau", die eine – als besonders links bekannte – ORF-Redakteurin nach eigener Aussage in Teile des Identitären-Aktes erhalten hat, war zweifellos ein Bruch des Amts- und des Bankgeheimnisses. Und die Rolle des ORF dabei war wohl eine Beitragstat. Das Delikt wird dadurch erschwert, dass dabei Namen im Fernsehen genannt wurden, die durch Überweisung einer Spende an die Identitären zwar in den Augen der Linksparteienein Kapitalverbrechen begangen, aber nach dem österreichischen Recht eindeutig nichts Verbotenes getan haben.

Nun wird es gewiss schwer sein herauszufinden, wer genau dieses Delikt auf Behördenseite zu verantworten hat. War es das BVT, wo ja das sogenannte Extremismus-Referat schon mehrfach eine üble Rolle gespielt hat? War es die Staatsanwaltschaft Graz, die sich schon einmal einschlägig exponiert und blamiert hat, als sie einen Megaprozess gegen die Identitären angestrengt und krachend verloren hat? 

Solche Rechtsbrüche durch einen öffentlich-"rechtlichen" Sender sind natürlich doppelt gravierend. Und sie werden auch dadurch nicht gerechtfertigt, dass manche halt glauben, der gegenwärtige Versuch von Rotgrün, die Identitären zur neuen SS zu stempeln, würde jeden Rechtsbruch erlauben, der diese Kampagne unterstützen könnte.

Und auch die Tatsache, dass etliche Mitglieder der Identitären Vorstrafen haben, ist zwar für diese sehr unerfreulich, rechtfertigt aber ebensowenig einen Rechtsbruch. Ganz abgesehen davon, dass es natürlich auch unter SPÖ-, ÖVP-, FPÖ- oder Grünen-Mitgliedern Menschen mit unerquicklichen Vorstrafen gibt, was aber vom Amtsgeheimnis geschützt wird. Und was den ORF auch überhaupt nicht interessiert, solange die Partei keinen Kampagnenbefehl ausgegeben hat.

Ganz auf Parteilinie dann ein Interview mit der bei den Arbeiterkammer-Wahlen (bei eher niedriger Wahlbeteiligung) erfolgreichen Kammer-Chefin. Diese nennt zur Rechtfertigung der Existenz der Arbeiterkammer die vorjährige Aufregung um den Zwölfstundentag und die heurige um den Karfreitag, der den Evangelischen genommen worden ist.

Der ORF-Moderator geht jedoch als Reaktion – natürlich – nicht darauf ein, dass es ja die Arbeiterkammer selbst war, die das Karfreitags-Privileg vor den EU-Gerichtshof geschleppt und damit die Neuregelung ausgelöst hat. Und er frägt – natürlich – auch nicht, wie viele Arbeiter denn jetzt wegen dieses so furchtbaren Gesetzes wirklich mehr arbeiten müssten. Und er geht – natürlich – auch nicht darauf ein, dass die Arbeiterkammer einen ganz klaren Grund hat, darum zu kämpfen, dass die AK-Wahlen direkt in den Betrieben stattfinden: Denn nur dort haben die Betriebsräte ja die direkte Kontrolle, dass die richtigen Leute auch in die Wahlkabine kommen. Was nicht unbedingt dem Ideal freier und geheimer Wahlen entspricht.